Aktualisierung: April 2024
Diese Standardvereinbarung („Vereinbarung“) wird zwischen Ihnen („Sie“ oder „Kunde“) und StoryShaper SAS („Herausgeber“) geschlossen, von der Sie Angebote (wie unten definiert) erhalten, und regelt Ihre Nutzung von Angeboten, die Sie über Microsoft AppSource oder Azure Marketplace (zusammen „Marketplace“) gekauft haben.
Diese Vereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf diesen Gegenstand dar. Sie fasst alle früheren und gleichzeitigen Vereinbarungen zusammen und ersetzt sie. Durch die Annahme dieser Bedingungen erklären und garantieren Sie, dass Sie befugt sind, diese Vereinbarung zu akzeptieren, und Sie erklären sich auch damit einverstanden, an ihre Bedingungen gebunden zu sein. Diese Vereinbarung gilt für alle Bestellungen, die im Rahmen dieser Vereinbarung aufgegeben werden. Großgeschriebene Begriffe haben die Bedeutung, die ihnen im Abschnitt „Definitionen“ gegeben wurde.
1. Lizenzen
1.1 Erteilung der Lizenz. Angebote werden lizenziert und nicht verkauft. Bei Annahme einer Bestellung und vorbehaltlich der Einhaltung dieser Vereinbarung durch den Kunden gewährt der Verlag dem Kunden eine nicht ausschließliche und beschränkte Lizenz zur Nutzung der bestellten Angebote. Diese Lizenzen sind nur für den eigenen Gebrauch durch den Kunden und für kommerzielle Zwecke bestimmt und sind nicht übertragbar, es sei denn, dies ist ausdrücklich in dieser Vereinbarung oder nach geltendem Recht gestattet.
Angebote können Komponenten enthalten oder mit solchen ausgestattet sein, die freien Softwarelizenzen unterliegen. Jede Nutzung dieser Komponenten kann zusätzlichen Bedingungen unterliegen, und der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass alle geltenden Lizenzen, die die Nutzung der Komponenten regeln, durch Bezugnahme in diese Vereinbarung aufgenommen werden.
1.2 Dauer der Lizenzen. Auf Abonnementbasis gewährte Lizenzen laufen am Ende des in der Bestellung angegebenen Abonnementzeitraums ab, sofern sie nicht verlängert werden. Die für Angebote gewährten Lizenzen, die regelmäßig auf der Grundlage der Nutzung berechnet und in Rechnung gestellt werden, sind gültig, solange der Kunde weiterhin für die Nutzung der Angebote bezahlt.
1.3 Endverbraucher. Der Kunde kontrolliert den Zugriff auf und die Nutzung der Angebote durch Endnutzer und ist für jede Nutzung der Angebote verantwortlich, die nicht dieser Vereinbarung entspricht.
1.4 Verbundene Unternehmen. Der Kunde kann Angebote zur Nutzung durch seine verbundenen Unternehmen bestellen. In diesem Fall gelten die dem Kunden im Rahmen dieser Vereinbarung gewährten Lizenzen für diese verbundenen Unternehmen, aber der Kunde hat das alleinige Recht, diese Vereinbarung gegenüber dem Verlag durchzusetzen. Der Kunde bleibt für alle Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung und für die Einhaltung dieser Vereinbarung und aller geltenden Bestellungen durch seine verbundenen Unternehmen verantwortlich.
1.5 Vorbehalt von Rechten. Der Herausgeber behält sich alle Rechte vor, die in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich gewährt werden. Die Angebote sind durch Urheberrechte und andere Gesetze zum geistigen Eigentum sowie durch internationale Verträge geschützt. Durch den Verzicht oder die Rechtsverwirkung werden keine Rechte gewährt oder impliziert. Die Rechte, auf einem Gerät auf die Angebote zuzugreifen oder sie zu nutzen, geben dem Kunden kein Recht, die Patente oder anderes geistiges Eigentum des Herausgebers auf dem Gerät selbst oder in einer anderen Software oder einem anderen Gerät zu implementieren.
1,6 Einschränkungen. Sofern in dieser Vereinbarung, Dokumentation oder Bestellung nicht ausdrücklich genehmigt, darf (und ist der Kunde nicht dazu berechtigt):
hat . ein Angebot zu kopieren, zu modifizieren, zurückzuentwickeln, zu dekompilieren oder zu disassemblieren oder dies zu versuchen;
b. Software oder Technologie von Drittanbietern in einer Weise installieren oder verwenden, die das geistige Eigentum oder die Technologie des Herausgebers anderen Lizenzbedingungen unterwerfen würde;
C . die technischen Beschränkungen eines Angebots oder die Einschränkungen der Dokumentation umgehen;
D). Teile eines Angebots trennen und auf mehr als einem Gerät ausführen;
E . Teile eines Angebots zu unterschiedlichen Zeiten hochstufen oder herabstufen;
F . ein Angebot für illegale Zwecke verwenden;
G . Teile eines Angebots separat übertragen; oder
Std. . Angebote ganz oder teilweise verteilen, unterlizenzieren, vermieten oder verleihen oder sie verwenden, um Hosting-Dienste an Dritte anzubieten.
1.7 Lizenzübertragungen. Der Kunde darf nur unbefristete und vollständig bezahlte Lizenzen an (1) ein verbundenes Unternehmen oder
(2) einem Dritten nur im Zusammenhang mit der Übertragung des Materials, an das die Lizenzen erteilt wurden, oder an Mitarbeiter, denen die Lizenzen im Zusammenhang mit (A) einer vollständigen oder teilweisen Übertragung eines verbundenen Unternehmens erteilt wurden, oder
(B) eine Fusion, an der der Kunde oder ein verbundenes Unternehmen beteiligt ist. Nach einer solchen Übertragung muss der Kunde das Lizenzangebot deinstallieren und die Nutzung beenden und jegliche Kopie unbrauchbar machen. Der Kunde muss den Herausgeber über die Lizenzübertragung informieren und dem Abtretungsempfänger eine Kopie dieser Vereinbarung sowie aller anderen Dokumente aushändigen, die zum Nachweis des Umfangs, des Zwecks und der Beschränkungen der übertragenen Lizenzen erforderlich sind. Versuche, eine Lizenz zu übertragen, die diesem Abschnitt nicht entsprechen, sind ungültig.
1.8 Rückmeldung. Jegliches Feedback erfolgt freiwillig und der Anbieter gewährt dem Empfänger kostenlos eine nicht ausschließliche Lizenz unter den nicht patentierten geistigen Eigentumsrechten, die dem Anbieter gehören oder von diesem kontrolliert werden, um das Feedback ganz oder teilweise zu erstellen, zu verwenden, zu ändern, zu verteilen und zu vermarkten, und zwar ganz oder teilweise und unabhängig davon, ob dieses Feedback vom Anbieter als vertraulich gekennzeichnet oder anderweitig bezeichnet wird. Der Anbieter behält sich alle anderen Rechte an Feedback vor und beschränkt die in diesem Abschnitt gewährten Rechte auf Lizenzen, die im Rahmen der nicht patentierten geistigen Eigentumsrechte gewährt werden, die er besitzt oder über das Feedback kontrolliert (die sich nicht auf Technologien erstrecken, die möglicherweise für die Herstellung oder Nutzung eines Produkts oder einer Dienstleistung erforderlich sind, die Feedback enthält, aber nicht ausdrücklich Teil davon sind, wie z. B. Basistechnologien).
2. Privatleben
2.1 EU-Standardvertragsklauseln. Soweit anwendbar, werden die Parteien die Anforderungen des Europäischen Wirtschaftsraums und der schweizerischen Datenschutzgesetzgebung in Bezug auf die Erhebung, Verwendung, Übertragung, Aufbewahrung und sonstige Verarbeitung personenbezogener Daten aus dem Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz einhalten. Alle Übertragungen von Kundendaten außerhalb der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz unterliegen den von der Europäischen Kommission festgelegten Standardvertragsklauseln, die der Herausgeber unter der für diese Bedingungen geltenden URL zur Verfügung stellt oder dem Kunden anderweitig mitgeteilt hat.
2.2 Personenbezogene Daten. Der Kunde stimmt der Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Herausgeber und seine verbundenen Unternehmen sowie ihre jeweiligen Vertreter und Subunternehmer zu, wie in dieser Vereinbarung vorgesehen. Vor der Bereitstellung personenbezogener Daten an den Herausgeber wird der Kunde alle gemäß den geltenden Gesetzen zum Datenschutz und zum Schutz personenbezogener Daten erforderlichen Einwilligungen von Dritten (einschließlich der Ansprechpartner, Partner, Vertriebspartner, Administratoren und Mitarbeiter des Kunden) einholen.
2.3 Verarbeitung personenbezogener Daten; GDPR. Soweit der Herausgeber ein Verarbeiter oder Unterverarbeiter personenbezogener Daten ist, die der DSGVO unterliegen, regeln die Standardvertragsklauseln diese Verarbeitung und die Parteien akzeptieren auch die folgenden Bedingungen in diesem Unterabschnitt („Verarbeitung personenbezogener Daten; DSGVO“):
ein. Rollen und Verantwortlichkeiten des Datenverantwortlichen und des für die Verarbeitung Verantwortlichen. Der Kunde und der Herausgeber sind sich einig, dass der Kunde der Verantwortliche für die Verarbeitung personenbezogener Daten ist und dass der Herausgeber der Verarbeiter dieser Daten ist, außer wenn (a) der Kunde als Verarbeiter personenbezogener Daten fungiert, in welchem Fall der Herausgeber ein Unterauftragsverarbeiter ist oder (b) in den spezifischen Bedingungen des Angebots etwas anderes festgelegt ist. Der Herausgeber verarbeitet personenbezogene Daten nur auf Grundlage dokumentierter Anweisungen des Kunden. In allen Fällen, in denen die DSGVO gilt und in denen der Kunde ein Unterauftragnehmer ist, garantiert der Kunde dem Verlag, dass die Anweisungen des Kunden, einschließlich der Benennung des Auftragsverarbeiters als Unterauftragnehmer oder nachfolgender Unterauftragnehmer, von dem betreffenden Datenverantwortlichen genehmigt wurden.
b. Einzelheiten der Behandlung. Die Parteien erkennen an und vereinbaren, dass:
i. der Zweck der Verarbeitung ist auf personenbezogene Daten im Rahmen der DSGVO beschränkt;
ii. Die Dauer der Verarbeitung entspricht der Dauer des Rechts des Kunden, das Angebot zu nutzen, und zwar bis alle personenbezogenen Daten gemäß den Anweisungen des Kunden oder gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung gelöscht oder zurückgegeben wurden;
iii. die Art und der Zweck der Verarbeitung bestehen darin, das Angebot gemäß dieser Vereinbarung bereitzustellen;
iv. Zu den Arten personenbezogener Daten, die im Rahmen des Angebots verarbeitet werden, gehören die in Artikel 4 der DSGVO ausdrücklich genannten Arten; und
v. Die Kategorien der betroffenen Personen sind die Vertreter und Endnutzer des Kunden, wie Mitarbeiter, Auftragnehmer, Mitarbeiter und Kunden, sowie andere betroffene Personen, deren personenbezogene Daten in allen Daten enthalten sind, die dem Herausgeber vom Kunden zur Verfügung gestellt werden.
c). Rechte der betroffenen Personen; Unterstützung bei Anfragen. Der Herausgeber stellt dem Kunden Informationen in einer Weise zur Verfügung, die der Funktionalität des Angebots und der Rolle des Herausgebers als Verantwortlicher für die personenbezogenen Daten der betroffenen Personen sowie der Fähigkeit, auf Anfragen der betroffenen Personen zur Ausübung ihrer Rechte gemäß der DSGVO zu antworten, entspricht. Der Herausgeber wird angemessenen Anfragen des Kunden nachkommen, um dem Kunden bei der Beantwortung einer solchen Anfrage der betroffenen Person behilflich zu sein. Wenn der Verlag im Zusammenhang mit einem Angebot, für das der Herausgeber ein Datenverarbeiter oder Unterauftragsverarbeiter ist, eine Anfrage von der betroffenen Person des Kunden erhält, eines oder mehrere ihrer Rechte gemäß der DSGVO auszuüben, leitet der Verlag die betroffene Person weiter, damit sie die Anfrage direkt an den Kunden richtet. Der Kunde ist dafür verantwortlich, auf eine solche Anfrage zu antworten und gegebenenfalls auch die Funktionen des Angebots zu nutzen. Der Herausgeber wird angemessenen Anfragen des Kunden nachkommen, um ihm bei der Beantwortung einer solchen Anfrage der betroffenen Person zu helfen.
D). Einsatz von Subunternehmern. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass der Verlag die unter der entsprechenden URL des Herausgebers aufgeführten oder dem Kunden auf andere Weise mitgeteilte Subunternehmer verwendet. Der Verlag bleibt für die Einhaltung der hierin vorgesehenen Verpflichtungen durch seine Subunternehmer verantwortlich. Der Verlag kann seine Liste der Subunternehmer von Zeit zu Zeit aktualisieren, indem er den Kunden mindestens 14 Tage im Voraus darüber informiert, bevor neuen Subunternehmern Zugriff auf personenbezogene Daten gewährt wird. Stimmt der Kunde solchen Änderungen nicht zu, kann er jedes Abonnement für das entsprechende Angebot ohne Vertragsstrafe kündigen, indem er vor Ablauf der Kündigungsfrist eine schriftliche Kündigungserklärung sendet, in der die Gründe für die Nichtgenehmigung dargelegt werden.
e.. Aufzeichnungen über Behandlungsaktivitäten. Der Herausgeber führt alle gemäß Artikel 30 Absatz 2 der DSGVO erforderlichen Aufzeichnungen und stellt sie, soweit sie für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag des Kunden gelten, dem Kunden auf Anfrage zur Verfügung.
2.4 Sicherheit. Der Herausgeber ergreift die geeigneten Sicherheitsmaßnahmen, die nach den Datenschutzgesetzen und in Übereinstimmung mit den branchenweit bewährten Datensicherheitspraktiken erforderlich sind.
2,5 Daten unterstützen. Der Herausgeber kann Support-Daten intern erheben und verwenden, um technischen Support für das Angebot bereitzustellen. Der Herausgeber wird die Support-Daten nicht für andere Zwecke verwenden, es sei denn, die Parteien haben dies schriftlich vereinbart.
3. Vertraulichkeit
3.1 Geheimhaltungsvereinbarung. Die Parteien behandeln alle vertraulichen Informationen, die im Rahmen dieser Vereinbarung zwischen den Parteien ausgetauscht werden, gemäß der von den Parteien unterzeichneten separaten Geheimhaltungsvereinbarung („NDA“). Wenn keine separate Geheimhaltungsvereinbarung in Kraft ist, gelten die folgenden Bestimmungen für den Austausch vertraulicher Informationen zwischen den Parteien.
3.2 Vertrauliche Informationen. „Vertrauliche Informationen“ sind nicht öffentliche Informationen, die als „vertraulich“ bezeichnet werden oder die eine vernünftige Person als vertraulich verstehen sollte, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kundendaten, Supportdaten, die Bedingungen dieser Vereinbarung und Anmeldeinformationen zur Kundenkontoauthentifizierung. Zu den vertraulichen Informationen gehören keine Informationen, die (1) der Öffentlichkeit zugänglich werden, ohne dass eine Vertraulichkeitsverpflichtung verletzt wird;
(2) die die empfangende Partei rechtmäßig von einer anderen Quelle ohne Verpflichtung zur Vertraulichkeit erhalten hat; (3) die unabhängig entwickelt wurden; oder (4) die einen freiwilligen Kommentar oder Vorschlag zu den Aktivitäten, Produkten oder Dienstleistungen der anderen Partei darstellen.
3.3 Schutz vertraulicher Informationen. Jede Partei wird angemessene Maßnahmen ergreifen, um die vertraulichen Informationen der anderen Partei zu schützen, und wird die vertraulichen Informationen der anderen Partei nur für die Zwecke der Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien verwenden. Keine der Parteien wird vertrauliche Informationen an Dritte weitergeben, mit Ausnahme ihrer Vertreter, und nur soweit erforderlich, im Rahmen von Geheimhaltungspflichten, die mindestens so schützend sind wie diese Vereinbarung. Jede Partei bleibt für die Verwendung vertraulicher Informationen durch ihre Vertreter verantwortlich und muss, wenn eine unbefugte Verwendung oder Offenlegung festgestellt wird, die andere Partei unverzüglich benachrichtigen.
3.4 Gesetzlich vorgeschriebene Offenlegung. Eine Partei kann die vertraulichen Informationen der anderen Partei weitergeben, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist, jedoch nur, nachdem sie die andere Partei darüber informiert hat (sofern gesetzlich zulässig), damit die andere Partei eine Schutzanordnung beantragen kann.
3.5 Dauer der Verschwiegenheitspflicht. Diese Verpflichtungen gelten (1) für Kundendaten, bis sie vom Herausgeber gelöscht werden; und (2) für alle anderen vertraulichen Informationen für einen Zeitraum von fünf Jahren, nachdem eine Partei die vertraulichen Informationen erhalten hat.
4. Service Level Agreements (SLAs)
Der Herausgeber kann zusätzliche Verfügbarkeits- und Supportverpflichtungen für ein Angebot vorschlagen. Ein solches Service Level Agreement („SLA“) wird vom Herausgeber unter der für das SLA geltenden URL zur Verfügung gestellt oder dem Kunden auf andere Weise mitgeteilt.
5. Überprüfung der Konformität
5.1 Der Kunde muss die Archive der Angebote, die er nutzt oder verteilt, sowie die seiner verbundenen Unternehmen aufbewahren. Auf Kosten des Herausgebers kann der Verlag die Einhaltung dieser Vereinbarung durch den Kunden und seine verbundenen Unternehmen überprüfen, indem er einen unabhängigen Prüfer (unter Geheimhaltungspflicht) mit der Durchführung einer Prüfung beauftragt oder den Kunden auffordert, eine Selbstprüfung durchzuführen. Der Kunde muss unverzüglich alle Informationen und Dokumente bereitstellen, die der Verlag oder der Prüfer vernünftigerweise im Zusammenhang mit der Überprüfung und dem Zugriff auf die Systeme, auf denen die Angebote ausgeführt werden, anfordert. Stellt sich bei der Überprüfung oder Selbstprüfung heraus, dass die Nutzung nicht lizenziert ist, muss der Kunde genügend Lizenzen bestellen, um den Zeitraum der unlizenzierten Nutzung abzudecken. Auf Wunsch der Wirtschaftsprüfer und/oder Aufsichtsbehörden der Vertragspartei können Prüfungen der Bücher und Aufzeichnungen im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung häufiger durchgeführt werden. Die mit diesen Prüfungen verbundenen Kosten werden von der Partei getragen, die sie durchführt. Alle Informationen und Berichte im Zusammenhang mit dem Überprüfungsverfahren sind vertraulich und werden nur zur Überprüfung der Einhaltung der Vorschriften verwendet.
6. ZUSICHERUNGEN UND GARANTIEN
6.1 Der Herausgeber erklärt und garantiert jederzeit, dass:
a. dass es über alle Rechte und Befugnisse verfügt, um die Rechte aus dieser Vereinbarung abzuschließen, auszuüben und zu gewähren;
b. seine Ausführung verstößt nicht gegen eine Vereinbarung oder Verpflichtung zwischen ihm und einem Dritten;
c. das Angebot wird im Wesentlichen mit der Dokumentation übereinstimmen;
d. Das Angebot wird nicht sein:
i. nach Kenntnis des Herausgebers keine Patente, Urheberrechte, Marken, Geschäftsgeheimnisse oder andere Eigentumsrechte Dritter verletzen oder verletzen; oder
ii. Viren oder anderen bösartigen Code enthalten, der Produkte, Dienste, Software oder das Netzwerk oder die Systeme des Kunden beeinträchtigt oder infiziert, und
e. Während der Ausführung dieser Vereinbarung wird der Verlag die Gesetze, einschließlich der Datenschutzgesetze und der Antikorruptionsgesetze, einhalten und seine Mitarbeiter in Bezug auf die Antikorruptionsgesetze schulen.
6.2 Haftungsausschluss. Sofern in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich anders angegeben, wird das Angebot so bereitgestellt, wie es ist. Soweit gesetzlich zulässig, lehnt der Verlag alle anderen Garantien (ausdrücklich, stillschweigend, gesetzlich oder anderweitig) ab, einschließlich Garantien der Marktgängigkeit oder Eignung für einen bestimmten Zweck, unabhängig davon, ob sie sich aus einer Transaktion, aus einer bestimmten Verwendung ergeben, ob sie aus einer Transaktion, aus einer Nutzung oder aus einer Geschäftspraxis oder aus einer Ausführungsmethode resultieren.
7. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
Für jedes Angebot ist die maximale und aggregierte Haftung jeder Partei gegenüber der anderen gemäß dieser Vereinbarung auf den letztlich zugesprochenen direkten Schaden in einer Höhe begrenzt, die die Beträge nicht übersteigt, die der Kunde während der Laufzeit der jeweiligen Lizenzen für die Angebote zahlen musste, sofern Folgendes gilt:
ein. Abos. Bei Angeboten, die auf Abonnementbasis bestellt wurden, übersteigt die maximale Haftung des Verlags gegenüber dem Kunden für jeden Vorfall, der zu einem Anspruch führt, nicht den Betrag, den der Kunde in den 12 Monaten vor dem Vorfall für das Angebot bezahlt hat, oder 10.000$, je nachdem, welcher Betrag höher ist.
Bei Angeboten, die auf Abonnementbasis bestellt wurden, beträgt die maximale Haftung des Herausgebers gegenüber dem Kunden für jeglichen unbefugten Zugriff, Nutzung oder Offenlegung von Kundendaten aufgrund einer Verletzung der Verpflichtungen des Herausgebers gemäß Abschnitt II (6) (Sicherheit), die maximale Haftung des Herausgebers gegenüber dem Kunden, nicht mehr als das Zweifache (2x) des Betrags, den der Kunde in den 12 Monaten vor dem Vorfall für das Angebot bezahlt hat, oder 20,0. $, je nachdem, welcher Betrag höher ist.
b. Kostenlose Angebote und verteilbarer Code. Für kostenlos zur Verfügung gestellte Angebote und Codes, die der Kunde ohne gesonderte Zahlung an den Herausgeber an Dritte weitergeben darf, ist die Haftung des Herausgebers auf direkte Schäden begrenzt, die letztlich zugesprochen werden, bis zu 1.000 USD.
c). Kein indirekter Schaden. In keinem Fall haftet eine der Parteien für indirekte, zufällige, besondere, Sonder-, Straf- oder Folgeschäden oder für Nutzungsverlust, Gewinnverlust oder Betriebsunterbrechung, unabhängig von der Ursache oder Theorie der Haftung.
D). Ausnahmen. Für die Haftung, die von einer der Parteien ausgeht, gelten keine Beschränkungen oder Ausschlüsse:
(1) die Verletzung der geistigen Eigentumsrechte der anderen Partei; oder (2) grobe Fahrlässigkeit, vorsätzliches Fehlverhalten oder Betrug.
8. Preisgestaltung und Bezahlung
Microsoft stellt dem Kunden eine Rechnung gemäß Nutzungsbedingungen von Microsoft-Werbung Marktplatz und zur entsprechenden Bestellung.
9. DAUER UND KÜNDIGUNG
9.1 Dauer. Diese Vereinbarung ist wirksam, bis sie von einer der Parteien wie unten beschrieben gekündigt wird. Die Dauer jeder Bestellung ist in dieser Bestellung angegeben.
9.2 Kündigung ohne Angabe von Gründen. Sofern in einer Bestellung nichts anderes bestimmt ist, kann jede Partei diese Vereinbarung oder jede Bestellung ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 60 Tagen kündigen. Eine Kündigung ohne Angabe von Gründen hat keinen Einfluss auf die unbefristeten Lizenzen des Kunden. Lizenzen, die auf Abonnementbasis gewährt werden, gelten für die Dauer der Abonnementlaufzeit (en), vorbehaltlich der Bedingungen dieser Vereinbarung. Der Verlag gewährt keine Rückerstattung oder Gutschrift für einen oder mehrere Teilzeiträume des Abonnements, wenn der Vertrag oder eine Bestellung ohne Angabe von Gründen storniert wird.
9.3 Kündigung aus wichtigem Grund. Unbeschadet der anderen ihr zur Verfügung stehenden Rechtsbehelfe kann jede Partei diese Vereinbarung oder eine Bestellung sofort mit einer Kündigungsfrist kündigen, wenn (i) die andere Partei die Vereinbarung oder eine Bestellung erheblich verletzt und den Verstoß nicht innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Benachrichtigung über den Verstoß behebt; oder (ii) die andere Partei zahlungsunfähig wird. Im Falle einer Kündigung gelten die folgenden Bestimmungen:
a. Alle im Rahmen dieser Vereinbarung gewährten Lizenzen erlöschen mit sofortiger Wirkung, mit Ausnahme der unbefristeten Lizenzen, die in vollem Umfang gewährt werden.
b. Alle für unbezahlte Rechnungen fälligen Beträge werden sofort fällig. Bei kostenpflichtigen Angeboten, die regelmäßig nach Verbrauch in Rechnung gestellt werden, muss der Kunde die unbezahlte Nutzung am Tag der Stornierung sofort bezahlen.
c. Im Falle eines Verstoßes durch den Herausgeber erhält der Kunde eine Gutschrift für alle Abonnementgebühren, einschließlich der im Voraus gezahlten Beträge für ungenutzten Konsum für einen beliebigen Nutzungszeitraum nach dem Kündigungsdatum.
1.3 Federung. Der Herausgeber kann die Nutzung des Angebots aussetzen, ohne diese Vereinbarung während eines Zeitraums wesentlicher Vertragsverletzung zu kündigen. Der Verlag wird den Kunden mit einer angemessenen Frist benachrichtigen, bevor er das Angebot aussetzt. Die Sperrung erfolgt nur in dem Umfang, der nach vernünftigem Ermessen erforderlich ist.
9.4 Erstattung. Bei Angeboten, die auf der Grundlage eines Abonnements im Wert von 100.000 USD oder mehr bestellt wurden, kann der Kunde diese Vereinbarung kündigen, wenn der Verlag gegen eine der oben genannten Garantien verstößt und diese Verstöße innerhalb von 60 Tagen nicht behoben werden, und der Verlag erstattet dem Kunden alle an den Verlag gezahlten Gebühren vollständig zurück.
9,5 Überleben. Die Bedingungen dieser Vereinbarung, einschließlich der jeweiligen Bestellung, die möglicherweise erfüllt werden müssen oder die für Ereignisse gelten, die nach der Kündigung oder dem Ablauf dieser Vereinbarung oder einer Bestellung eintreten können, gelten auch nach der Kündigung oder dem Ablauf, einschließlich aller Schadensersatzverpflichtungen und -verfahren.
10. Verschiedenes
10.1 Vollständige Vereinbarung. Diese Vereinbarung ersetzt alle vorherigen und gleichzeitigen schriftlichen oder mündlichen Mitteilungen zum Gegenstand dieser Vereinbarung. Im Falle eines Konflikts zwischen den Parteien dieser Vereinbarung gilt die folgende Rangfolge:
a. die Verschreibung;
b. diese Vereinbarung
c. das Service Level Agreement (SLA); und
d. Dokumentation.
10.2 Unabhängige Auftragnehmer. Die Parteien sind unabhängige Auftragnehmer. Der Kunde und der Herausgeber können unabhängig voneinander Produkte entwickeln, ohne die vertraulichen Informationen des jeweils anderen zu verwenden.
10,3 Nicht ausschließliche Vereinbarung. Dem Kunden steht es frei, Vereinbarungen zur Lizenzierung, Nutzung und Förderung der Dienste anderer abzuschließen.
10,4 Änderungen. Sofern nicht in einem von beiden Parteien unterzeichneten Schreiben etwas anderes vereinbart wurde, wird der Herausgeber die Bedingungen dieser Vereinbarung, einschließlich der Vertraulichkeitsbestimmungen, während der Laufzeit dieser Vereinbarung nicht ändern.
10,5 Übertragung. Jede Partei kann diese Vereinbarung einem Affiliate übertragen, muss die andere Partei jedoch schriftlich über die Übertragung informieren. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass alle Rechte, die der Verlag im Rahmen dieser Vereinbarung möglicherweise hat, auf ein verbundenes Unternehmen oder einen Dritten ohne vorherige Ankündigung übertragen werden, um Zahlungen entgegenzunehmen und die Zahlungsverpflichtungen des Kunden durchzusetzen, und alle Abtretungsempfänger können diese Rechte wiederum ohne weitere Zustimmung abtreten. Darüber hinaus kann jede Partei diese Vereinbarung ohne Zustimmung der anderen Partei im Rahmen einer Fusion, Reorganisation, Übernahme oder sonstigen Übertragung des gesamten oder eines wesentlichen gesamten Vermögens dieser Partei abtreten. Jede andere vorgeschlagene Übertragung dieser Vereinbarung muss von der untertretenden Partei schriftlich genehmigt werden. Die Übertragung entbindet die abtretende Partei nicht von ihren Verpflichtungen aus der abgetretenen Vereinbarung. Jeder Versuch einer Übertragung ohne die erforderliche Genehmigung ist nichtig.
10,6 Teilbarkeit. Sollte ein Teil dieser Vereinbarung für nicht durchsetzbar befunden werden, bleibt der Rest der Vereinbarung in vollem Umfang in Kraft und wirksam.
10,7 Verzicht. Die Nichtdurchsetzung einer Bestimmung dieser Vereinbarung stellt keinen Verzicht dar. Jeder Verzicht muss schriftlich erfolgen und von der verzichtenden Partei unterzeichnet werden.
10,8 Fehlen von Drittbegünstigten. Diese Vereinbarung begründet keine Rechte von Drittbegünstigten, sofern dies nicht ausdrücklich in ihren Bestimmungen vorgesehen ist.
10,9 Benachrichtigungen. Benachrichtigungen müssen schriftlich erfolgen und gelten am Tag des Eingangs an der Adresse, an dem auf der Empfangsbestätigung angegebenen Tag, am Tag der Übermittlung der E-Mail oder am Tag der Bestätigung der Zustellung durch den Kurier- oder Faxdienst als zugestellt. Bewertungen an den Verlag sollten an die in der Bestellung angegebene Adresse gesendet werden. Kundenbenachrichtigungen werden an die Person unter der Adresse gesendet, die der Kunde in seinem Konto als Ansprechpartner für Benachrichtigungen angegeben hat. Der Verlag kann dem Kunden Benachrichtigungen und andere Informationen per E-Mail oder in einer anderen elektronischen Form senden.
10,10 Anwendbares Recht. Diese Vereinbarung unterliegt französischem Recht und wird gemäß diesem ausgelegt, ohne Rücksicht auf die Grundsätze des Kollisionsrechts. Jede Partei erklärt sich damit einverstanden, sich für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben, der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte in Frankreich zu unterwerfen.
10,11 Rangfolge. Der Inhalt dieser Vereinbarung hat Vorrang vor allen widersprüchlichen Bedingungen, die in anderen Dokumenten enthalten sind, die Teil dieser Vereinbarung sind und in diesen Dokumenten nicht ausdrücklich geregelt sind. Die Bedingungen einer Änderung haben Vorrang vor dem geänderten Dokument und allen früheren Änderungen zum gleichen Thema.
10,12 Vorschriften für die öffentliche Auftragsvergabe. Durch die Annahme dieser Vereinbarung erklärt und garantiert der Kunde, dass: (1) er alle geltenden staatlichen Vergabegesetze und -vorschriften eingehalten hat und einhalten wird; (2) er berechtigt ist, diesen Vertrag abzuschließen; und (3) dieser Vertrag alle geltenden Beschaffungsanforderungen erfüllt.
10,13 Respekt vor Gesetzen. Der Herausgeber wird alle Gesetze und Vorschriften einhalten, die für die Bereitstellung von Angeboten gelten. Der Herausgeber wird alle Genehmigungen, Lizenzen, Kautionen oder Registrierungen einholen und aufrechterhalten, die für seine Durchführung erforderlich sind, und er wird alle Gesetze einhalten (einschließlich Gesetze in Bezug auf Export, Korruption, Geldwäsche oder eine Kombination dieser Gesetze). Der Kunde muss außerdem die für die Nutzung der Angebote geltenden Gesetze einhalten.
10,14 Konstruktion. Keine der Parteien hat diese Vereinbarung auf der Grundlage von Material abgeschlossen, das nicht in dieser Vereinbarung enthalten oder enthalten ist. Diese Vereinbarung ist nur in englischer Sprache verfasst. Jede Übersetzung dieser Vereinbarung in eine andere Sprache dient nur zu Referenzzwecken und hat keine Rechtswirkung. Wenn ein zuständiges Gericht feststellt, dass eine Klausel der Vereinbarung nicht durchsetzbar ist, gilt die Vereinbarung als geändert, soweit dies erforderlich ist, um sie durchsetzbar zu machen, und der Rest der Vereinbarung wird in vollem Umfang durchgesetzt, um die Absicht der Parteien zu respektieren. Die folgenden Aufzählungen von Beispielen „einschließlich“, „vonInstanz “, „zum Beispiel“ oder andere ähnliche Ausdrücke werden so interpretiert, dass sie „ohne Einschränkung“ beinhalten, es sei denn, sie werden durch Wörter wie „nur“ oder „nur“ qualifiziert. Diese Vereinbarung ist gemäß ihrer gewöhnlichen Bedeutung auszulegen, ohne dass davon ausgegangen wird, dass sie eine der Parteien begünstigt. Sofern nicht anders angegeben oder wenn der Kontext es erfordert:
a. Alle internen Verweise beziehen sich auf diese Vereinbarung und ihre Teile
b. Alle Geldbeträge sind in Euro ausgedrückt und gegebenenfalls zu zahlen;
c. URLs beziehen sich auch auf Nachfolger, Standorte und Informationen oder Ressourcen, die innerhalb der Websites mit diesen URLs verknüpft sind;
d. Die Entscheidungen einer Partei im Rahmen dieser Vereinbarung liegen in ihrem alleinigen Ermessen, vorbehaltlich einer impliziten Verpflichtung zu Treu und Glauben;
e. Die Begriffe „schriftlich“ oder „schriftlich“ beziehen sich auf ein Papierdokument oder eine elektronische Post;
f. Der Begriff „Tage“ bezieht sich auf Kalendertage;
g. „kann“ bedeutet, dass die betroffene Partei ein Recht, aber keine damit verbundene Verpflichtung hat,
h. h. der Begriff „Partner“, falls er in dieser Vereinbarung oder verwandten Dokumenten verwendet wird, wird in seinem gesunden und kommerziellen Sinne verwendet und impliziert keine Partnerschaft;
i. Die Begriffe „aktuell“ oder „aktuell“ bedeuten „zum Zeitpunkt des Inkrafttretens“, aber „dann aktuell“ bedeutet den gegenwärtigen Zeitpunkt, zu dem das geltende Recht ausgeübt oder die Leistung erbracht oder gemessen wird;
j. „benachrichtigen“ bedeutet, eine Mitteilung gemäß Unterabschnitt (i) oben abzugeben; und
k.Ein Schriftstück ist „signiert“, wenn es von einem ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreter der unterzeichnenden Partei handschriftlich (d. h. mit einem Stift) oder über einen elektronischen Signaturdienst signiert wurde.
11. Definitionen
„Verbundenes Unternehmen“: jede juristische Person, die eine Partei kontrolliert, von ihr kontrolliert wird oder mit ihr unter gemeinsamer Kontrolle steht.
„Antikorruptionsgesetze“: alle Gesetze gegen Betrug, Bestechung, Bestechung, Korruption, ungenaue Bücher und Aufzeichnungen, unzureichende interne Kontrollen, Geldwäsche und illegale Software, einschließlich des U.S. Foreign Corrupt Practices Act.
„Kontrolle“ bezieht sich auf den Besitz von mehr als 50% der Stimmrechte eines Unternehmens oder auf die Befugnis, das Management und die Geschäftspolitik eines Unternehmens zu steuern.
„Vertrauliche Informationen“ sind im Abschnitt „Vertraulichkeit“ definiert.
„Kundendaten“ sind alle Daten, einschließlich aller Text-, Ton-, Software-, Bild- oder Videodateien, die dem Verlag oder seinen verbundenen Unternehmen durch oder im Namen des Kunden und seiner verbundenen Unternehmen durch die Nutzung des Angebots zur Verfügung gestellt werden. Zu den Kundendaten gehören keine Support-Daten.
„Datenschutzrecht“ bezeichnet jedes für den Herausgeber oder den Kunden geltende Recht in Bezug auf Datensicherheit, Datenschutz und/oder Privatsphäre, einschließlich der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten im Hinblick auf die Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr („DSGVO“) sowie aller Gesetze, Regeln, Vorschriften und Durchführungsvorschriften. abgeleitet oder verwandt, in der geänderten, erweiterten, aufgehobenen und ersetzten Fassung oder wieder adoptiert.
„Dokumentation“ bezeichnet alle Benutzerhandbücher, Handbücher, Schulungsmaterialien, Schulungsmaterialien, Anforderungen und andere schriftliche oder elektronische Dokumente, die der Herausgeber zur Verfügung stellt oder die sich aus der Nutzung des Angebots ergeben.
„Endnutzer“ bezeichnet jeden, der vom Kunden autorisiert wurde, ein Angebot zu nutzen oder auf Kundendaten zuzugreifen.
„Feedback“ bezeichnet Ideen, Vorschläge, Kommentare, Eingaben oder Know-how in jeder Form, die eine Partei der anderen in Verbindung mit den vertraulichen Informationen, Produkten oder Dienstleistungen des Empfängers zur Verfügung stellt. Feedback umfasst keine Verkaufsprognosen, Pläne für zukünftige Veröffentlichungen, Marketingpläne, Finanzergebnisse und allgemeine Pläne (z. B. Feature-Listen) für zukünftige Produkte.
„Insolvenz“ bedeutet, schriftlich zuzugeben, dass er nicht in der Lage ist, fällige Schulden zu begleichen; eine allgemeine Abtretung zugunsten der Gläubiger vorzunehmen; die Bestellung eines Insolvenzverwalters oder Insolvenzverwalters für alle oder einen Teil von ihm (d. h. die Partei, die den Vertrag nicht kündigt), die nicht kündigende Partei) zu akzeptieren oder deren Bestellung zuzulassen, sofern eine solche Bestellung nicht innerhalb von 60 Tagen nach der Ernennung aufgehoben oder abgelehnt wird; einen Antrag als Schuldner im Rahmen einer gesetzlichen Insolvenz zu stellen (oder gestellt zu haben) Bestimmung, sofern dieser Antrag und alle damit verbundenen Verfahren nicht abgewiesen werden innerhalb von 60 Tagen nach der Einreichung; für zahlungsunfähig oder bankrott befunden werden, liquidiert wurden oder den Betrieb einstellen.
„Angebot“ bezeichnet alle Dienste, Websites (einschließlich Hosting), Lösungen, Plattformen und Produkte, die in einer Bestellung aufgeführt sind und die der Herausgeber im Rahmen oder in Verbindung mit dieser Vereinbarung zur Verfügung stellt, einschließlich der Software, Ausrüstung, Technologie und Dienstleistungen, die der Herausgeber zur Erbringung der oben genannten Leistungen benötigt. Die Verfügbarkeit des Angebots kann je nach Region variieren.
„Bestellung“ bezeichnet ein Bestelldokument, das zur Aushandlung des Angebots über den Marketplace verwendet wird. „Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. „Vertreter“: Mitarbeiter, verbundene Unternehmen, Auftragnehmer, Auftragnehmer, Auftragnehmer, Berater und Berater einer Partei.
„Standardvertragsklauseln“: Standarddatenschutzklauseln für die Übermittlung personenbezogener Daten an Subunternehmer mit Sitz in Drittländern, die kein angemessenes Datenschutzniveau gewährleisten, wie in Artikel 46 der DSGVO beschrieben.
„Subunternehmer“ bezeichnet jeden Dritten: (1) an den der Verlag seine Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung delegiert, einschließlich eines mit dem Verlag verbundenen Unternehmens, das nicht direkt über eine Bestellung einen Vertrag mit dem Kunden abschließt; oder (2) der im Rahmen der Ausführung eines Vertrags zwischen ihm und dem Verlag oder einem verbundenen Unternehmen des Herausgebers personenbezogene Daten (die im Zusammenhang mit der Ausführung dieser Vereinbarung erhalten oder konsultiert wurden) oder andere vertrauliche Informationen des Kunden speichert, sammelt, überträgt oder anderweitig verarbeitet.
„Support-Daten“ sind alle Daten, einschließlich aller Text-, Ton-, Video-, Video-, Bild- oder Softwaredateien, die dem Verlag vom oder im Namen des Kunden zur Verfügung gestellt werden (oder die der Kunde den Verlag autorisiert, sie aus einem Angebot zu beziehen), weil der Verlag den Herausgeber beauftragt hat, technischen Support für das unter diese Vereinbarung fallende Angebot zu erhalten.
„Verwenden“ bedeutet, zu kopieren, herunterzuladen, zu installieren, zu installieren, zu installieren, auszuführen, auszuführen, darauf zuzugreifen, anzuzeigen, zu verwenden oder anderweitig damit zu interagieren.